Die Milton Ray Hartmann-Stiftung hat sich den veränderten Bedingungen entlang des technologischen und gesellschaftlichen Wandels laufend angepasst. Heute fördern wir innovative Digitalisierungsprojekte in Schulen. Und zwar dort, wo sie den grössten Gestaltungsspielraum haben:

  • Das eigene Lernen entwickeln
  • Digital kompetent werden
  • Die Organisation stärken 

Förderschwerpunkt: «Digitale Kompetenz in der Schule»

Der Stiftungsrat formuliert periodische Schwerpunkte im Sinn des Stiftungszwecks. Das Förderprogramm 2020–2025 orientiert sich am Fachbereich «Medien und Informatik» in den sprachregionalen Lehrplänen. Schulen mit innovativen Lehr- und Lernmethoden können sich um einen Förderbeitrag bewerben. 

Die Projektförderung orientiert sich an folgenden Kriterien:

  • Zielsetzung: Das Projekt stimmt mit dem Förderprogramm überein.
  • Innovation: Das Projekt entwickelt und erprobt neue Ansätze, Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen, betritt idealerweise Neuland.
  • Partizipation: Die Anspruchsgruppen sind an der Entwicklung des Projekts beteiligt.
  • Kontext: Das Projekt ist im sozialen und ökonomischen Umfeld der Schule verankert.
  • Wissens- und Erfahrungstransfer: Andere Schulen können die Erfahrungen aus dem Projekt nutzen.

Das ausgewogene Zusammenspiel dieser Achsen, bestimmt auf lange Sicht die Qualität und Nachhaltigkeit der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Jedes Schulhausteam ist gefordert, sich bewusst mit den eigenen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. So kann im Gefüge der digitalen und analogen Variablen eine neue Kultur des Lernens und Lehrens heranreifen: Digitalität in Bildung.

Wer kann ein Projekt einreichen?

Wir fördern Projekte, die von Schulen der Bildungsstufen Primar, Sek I und II entwickelt und umgesetzt werden. Anträge können durch Schulleitungen und kommunale Schulbehörden laufend eingereicht werden. Der Stiftungsrat entscheidet zweimal pro Jahr über die Vergabe der verfügbaren Mittel. Die Termine finden Sie unter «Mein Gesuch».

Was wir nicht fördern

  • Projekte ohne Einbettung in die Schulorganisation bzw. Absprache mit den Schulleitungen
  • bereits laufende oder abgeschlossene Projekte
  • Projekte mit Bezug auf die Produktion bereits entwickelter Lösungen
  • Projekte, in deren Zentrum die Anschaffung von ICT-Mitteln (Infrastruktur, Lehrmittel etc.) steht
  • Projekte, deren Anteil an Eigenfinanzierung durch die Schule kleiner ist als ein Drittel der Projektkosten
  • Projekte, in deren Zentrum die Teilnahme an bestehenden Weiterbildungsangeboten für Lehrpersonen und Schulleitungsmitgliedern steht
  • kommerzielle Projekte
  • Benefizprojekte oder andere Finanzbeschaffungsaktionen
  • wissenschaftliche Projekte einer tertiären Hochschule oder privaten Forschungsinstitution